Wie wichtig gut funktionierende Krankenhäuser sind, hat sich gerade in den letzten Monaten noch einmal deutlich gezeigt. Dass die Patientinnen und Patienten optimal versorgt und die Ärztinnen, Ärzte und Pflegeteams gleichzeitig maximal entlastet werden, sind wesentliche Ziele der digitalen Transformation. Das Krankenhauszukunftsgesetz bietet Ihnen jetzt die Chance, in die Digitalisierung und IT-Sicherheit Ihres Hauses zu investieren. Doch die Zeit drängt: Die Frist für die Beantragung endet im Dezember 2021.
Wir unterstützen Sie gern bei der Erfüllung folgender KHZG-geförderter Tatbestände
Die Ausgangssituation in Ihrem Krankenhaus bestimmt Ihren individuellen Bedarf an KHZG-Fördermaßnahmen. Um Sie in Ihrer Digitalisierungsreise bestmöglich zu unterstützen, haben wir unterschiedliche, förderfähige Konzepte und Use Cases für Sie erarbeitet. Als einer der größten IT Dienstleister können wir Sie in wesentlichen förderfähigen Punkten unterstützen:
Wir unterstützen Sie,
- bei der Bereitstellung von förderfähigen Individual-Lösungen und Infrastrukturen,
- bei der Implementierung, Konfiguration und Schulung Ihrer ausgewählten Tech-Lösungen und
- bei der Sicherstellung Ihres IT-Security-Konzeptes: vorher, nachher und während der Projektphase.
Wichtigste Voraussetzung für einen gelungenen Projektstart sind eine gute Planung und ein erfolgreicher Antrag, wir helfen Ihnen dabei.
- 2: Patientenportale
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Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern. ( § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
- 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
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Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
- 4: Klinische Entscheidungsunterstützungssystemen
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Die Anwendungsbereiche klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme sind vielfältig. Sie unterscheiden sich insbesondere in ihrer Komplexität und Funktionalität. Ziel soll es hierbei jedoch sein, Ärztinnen und Ärzte, das Pflegefachpersonal oder auch weitere Entscheidungsträger in Ihren Entscheidungen zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise täglich zu treffende Entscheidungen bezüglich der Wahl der durchzuführenden Diagnostik, Therapie oder Medikation. Hierdurch soll darüber hinaus gewährleistet werden, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnellstmöglich in der Versorgung zur Verfügung stehen. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
- 5: Digitales Medikationsmanagement
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Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)
- 6: Digitale Leistungsanforderung
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Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV)
- 8: Digitales Versorgungsnachweissystem
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Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen. Ziel ist es, online-basierte Versorgungsnachweis-/(Betten-)systeme in Krankenhäusern zu fördern. Diese Versorgungsnachweissysteme sind vor allem in der präklinischen Versorgung entscheidend – dabei insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern sowie Rettungsdiensten, Leitstellen und anderen Akteurinnen und Akteuren. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 KHSFV)
- 10: Digitales VersorgungsnachweissystemIT-Sicherheit
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Ziel ist es, die IT- bzw. Cybersicherheit in Krankenhäusern, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) gehören sowie in Hochschulkliniken zu verbessern. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen Prozesse sollen deshalb auch Krankenhäuser, die nicht zur kritischen Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) gehören, berücksichtigt werden. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV)
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anträge rechtzeitig und allen Anforderungen entsprechend zu stellen.
Um den Erfolg Ihrer Antragsstellung zu sichern, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses – indem wir gemeinsam mit Ihnen den Bedarf analysieren und die Anträge bearbeiten. Selbstverständlich halten wir auch die entsprechenden Lösungen für Sie bereit und unterstützen Sie bei deren Implementierung in Ihre IT-Landschaft, beim Training Ihrer Teams und beim laufenden Betrieb.
Zertifizierte Berater nach
Situationsanalyse
Bedarfsbeschreibung
Fördergelder
Realisierung des Gesamtprojekts
Mit einer Auswahl spezifischer CGI- und Partner-Lösungen bieten wir individualisierbare Pakete, um Sie zielgerichtet zu unterstützen. Alle unsere Lösungen können miteinander flexibel kombiniert und für Ihre Use Cases zugeschnitten werden. Bei der Zusammenstellung des Portfolios haben wir einen besonderen Fokus auf die Komptabilität der Lösungen zu Ihren krankenhausspezifischen Systemen gelegt. Von Dedalus über Nexus bis zur Compugroup und weiteren können unsere Lösungen über Standard- oder Custom-Schnittstellen in Ihre vorhandene Systemlandschaft integriert werden. So stellen wir uns individuell auf Ihre Herausforderungen, Status Ihrer (Krankenhausinformations-) Systeme und Grad Ihrer erreichten Digitalisierung ein.
CGI Health 4.0
Nutzen Sie unsere auf Microsoft basierenden Lösungen, um Ihre Kommunikation zu verbessern und sich den Zugriff auf Informationen zu vereinfachen. Wählen Sie unter ganz verschiedenen Modulen für folgende Bereiche: Notfallkommunikation, Patienteninformationen teilen, 360°-Rundumblick und Austausch mit den Patienten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, vom Krankenhauszukunftsfonds zu profitieren!
Erfüllt Mussanforderungen bei den KHZG-Fördertatbeständen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10.
End-to-end-Lösung zur Unterstützung aller Food-Serviceprozesse
CGI Aromi unterstützt als digitale Plattform die Lebensmittelsicherheit und die Übermittlung der Essensinformationen an die Patientinnen und Patienten: Sie automatisiert die Prozesse, kann auch auf mobilen Geräten eingesetzt werden und spart dadurch Zeit.
Lesen Sie dazu unsere Broschüre "Enhancing the Healing Impact of Hospital Food".
Erfüllt Mussanforderungen bei den KHZG-Fördertatbeständen 2, 3, 4, 6, 7, 9, 10.
Anwendung zur
Dokumentenverwaltung
Mit der All-in-one-Lösung zur digitalen Dokumentenverwaltung Thinkowl managen Sie sowohl analoge als auch digitale Schriftstücke. Sie erstellen hochwertige Scans von Akten, importieren Dateien aus E-Mails und Cloud-Speichern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die App die Verwaltung durch eine intelligente Texterkennung und Stichwortsuche.
Erfüllt Mussanforderungen bei den KHZG-Fördertatbeständen 2, 3, 4, 7, 8, 10.
Plattform zur automatisierten Patientenkommunikation
Die hochflexible Automatisierungsplattform Cognigy setzt als integrierte Lösung virtuelle Chat- und Sprachagenten ein und vereinfacht damit die Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und Personal. So können über alle relevanten Einrichtungen automatisiert Termine vereinbart werden.
Erfüllt Mussanforderungen bei den KHZG-Fördertatbeständen 2, 3, (4), (5), 6, 7, 8.
Plattform zur automatisierten Administration
Die Plattform Automation Hero ermöglicht die automatisierte Bearbeitung häufig gestellter Anfragen und administrativer Aufgaben wie der Bearbeitung von Rechnungen und der Extraktion von Daten, zum Beispiel zur Bearbeitung von Ansprüchen durch eine Krankenkasse.
Erfüllt Mussanforderungen bei den KHZG-Fördertatbeständen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.