Alexander Eichert

Alexander Eichert

Senior Consultant

Die weltweite Corona-Krise führt bei Finanzinstituten auch zur Herausforderung in der Regulatorik. Die Bankenaufsichten haben darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert.

Folgende regulatorische Anordnungen und Erleichterungen haben die Europäische Bankenaufsicht als auch die BaFin bereits erlassen:

  • Die BaFin unterstützt die Initiative des IDW, die Anwendung des IFRS 9 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) nicht undifferenziert nach vorgegebenem Schema der Einstufung von Ausfallklassen vorzunehmen.
  • EZB und EBA empfehlen den Banken nachdrücklich, bis Oktober keine Dividenden auszuschütten, keine Aktien rückzukaufen und keine hohen Boni sowie Gehaltssteigerungen auszuzahlen.
  • Die Umsetzung des finalen Pakets zur Vollendung des Basel-III-Rahmenwerks (auch als „Basel IV“ bekannt) wird nach Empfehlung des Baseler Ausschusses um ein Jahr auf 2028 verschoben.
  • Der antizyklische Kapitalpuffer wird ab sofort von 0,25 auf 0 Prozent herabgesetzt.
  • Der für 2021 geplante LSI-Stresstest wird auf 2022 verschoben.

Mit all diesen Maßnahmen zielen die verschiedenen Aufsichtsbehörden darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Spielräume der Banken in maximal vertretbarem Rahmen zu erhöhen und ihnen somit die Möglichkeit zu geben, sich auf die kommenden operativen Aufgaben konzentrieren zu können.

Herausforderungen für alle Institute

Neben den genannten Erleichterungen ergeben sich potenzielle Anpassungsbedarfe in der IT und dem Rechnungswesen der Institute. Hier ist zum einen die Abbildung neuer Produkte im Meldewesen zu nennen. Durch spezielle „Corona-Kredite“ mit Staatshaftung ergibt sich die Anforderung, diese systemseitig korrekt abzubilden. Zum anderen kann es aufgrund von kurzfristiger Priorisierung auf kritische Bereiche zu personellen Engpässen kommen, wenn Mitarbeiter abgezogen werden müssen. Darüber hinaus spielen auch Compliance-Themen wie die BAIT eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Schließlich müssen kritische Prozesse stets IKS-konform geregelt sein, und für Tätigkeiten aus dem Home Office heraus existieren klare Vorgaben.

Unsere Antwort

Wir beraten Sie umfassend über regulatorische Erlasse, konkret mit Bezug auf die aktuelle Situation unter erhöhter Remote-Tätigkeit Ihrer Angestellten. Bei Bedarf für personelle Unterstützung stehen wir vertrauensvoll an Ihrer Seite und unterstützen Sie unter anderem im Bereich der Systembetreuung, im Dokumentenmanagement, bei kurzfristigen Programmierdienstleistungen oder auch im Rahmen der ganz allgemeinen Projektunterstützung.

Respond. Rebound. Reinvent.

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Über diesen Autor

Alexander Eichert

Alexander Eichert

Senior Consultant

Alexander Eichert ist Senior Consultant im Bereich Financial Services mit den Schwerpunkten Aufsichtsrecht und Compliance. Mit mehrjähriger Projekterfahrung bei Deutschen Banken berät er seine Mandanten als Business Analyst und bei der Erstellung von Fachkonzeptionen im Meldewesen. Durch seine Zertifizierung als „Meldewesenspezialist“ stellt er das Bindeglied ...