Kollaboratives digitales Arbeiten ist heute in vielen Bereichen selbstverständlich. Doch gerade im Kern unseres gesellschaftlichen Miteinanders – der Organisation der Gesellschaft durch Gesetze – war es lange nur unzureichend ausgeprägt. Die E-Gesetzgebung macht nun auch digital möglich, worauf Gesetzgebung seit jeher analog angewiesen ist: die Kooperation verschiedener Akteure der Verfassungsorgane.
Reibungslose und medienbruchfreie Abläufe
Die E-Gesetzgebung des Bundes ist als zentraler Baustein für die Modernisierung und Digitalisierung des Rechtssetzungskreislaufes zu sehen. Sie integriert alle involvierten Akteure in einen übergreifenden Workflow, um in einem gemeinsamen digitalen Dokumentenraum zu arbeiten.
Sie erleichtert die Arbeit aller Beteiligten, und ermöglicht mit einem effizienteren und schnelleren Ablauf mehr Fokus auf die inhaltliche Arbeit der Legisten.
Folgende Eigenschaften machen dies unter anderem möglich:
- Gemeinsame Erstellung und Bearbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in einem digitalen Dokumentenraum mit konsistenten und versionierten Daten.
- Digitale Unterstützung des gesamten Rechtssetzungskreislaufes von der Initiierung bis zur Verabschiedung, inklusive eines detaillierten Rechte- und Rollenkonzepts.
- Einsatz des legislativen Editors (LEA-Editor) als zentrales Werkzeug für normenkonforme Strukturierung, Bearbeitung und Darstellung von Gesetzestexten.
- Unterstützung des Standards LegalDocML.de, wobei der LEA-Editor für eine konsistente und interoperable Verarbeitung der Gesetzesentwürfe direkt auf diesem Format aufsetzt.
- Nachvollziehbare und revisionssichere Abstimmung zwischen allen Akteuren– und für eine koordinierte und nachvollziehbare Bearbeitung ohne Versionschaos.
- Einsatz digitaler Assistenten, wie Verfahrens- oder Zeitplanungsassistenten, zur Steigerung von Effizienz und als Unterstützung für gute Gesetzgebung.
Mit Open Source Nachnutzung auf Länderebene
Auf Landesebene entstehen jährlich zahlreiche Gesetze. Die Verfahren sind uneinheitlich und von verschiedenen Software-lösungen geprägt, was Abläufe verlangsamt und Transparenz erschwert. Die E-Gesetzgebung ist für die Nachnutzung auf föderaler Ebene vorgesehen und wird Open Source-lizensiert bereitgestellt. Sie bietet die Möglichkeit, an der Entwicklung und den Evolutionszyklen der zentralen Komponenten zu partizipieren und diese bei Bedarf länderspezifisch anzupassen.
Wie CGI unterstützen kann
CGI verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung, Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen für die öffentliche Verwaltung. Als Partner des Bundes bei der E-Gesetzgebung begleiten wir Länder mit:
- Technischer und fachlicher Expertise im Bereich Gesetzgebungsverfahren.
- Erfahrung in Implementierung und Einführung vergleichbarer Lösungen.
- Langjähriger Beratungskompetenz für Bund, Länder und Kommunen.
Wer jetzt handelt, setzt ein Zeichen: Für moderne digitale Verwaltung, für Effizienz und Transparenz in den Landesparlamenten – und für die Stärkung unserer föderalen Demokratie.
Als Entwicklungs- und Umsetzungspartner der E-Gesetzgebung des Bundes unterstützt CGI die Bundesländer bei der Einführung eigener E-Gesetzgebungsverfahren. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.